Seminare Geldwäscheprävention

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neu_als_geldwaeschebeauftragter-produkt-nr-l02-sp-seminare-1_hj_2021.pdf
geldwaesche_und_fraud_-_aufbauseminar-produkt-nr-l04-sp-seminare-2_hj_2020.pdf

geldwaesche_und_fraud_-_aufbauseminar-produkt-nr-l04-sp-seminare-1_hj_2021.pdf
gwg:_risikoanalyse_§_5_gwg_-_datenschutz_§11a_gwg_-produkt-nr-l03-sp-seminare-2_hj_2020.pdf

gwg:_risikoanalyse_§_5_gwg_-_datenschutz_§11a_gwg_-produkt-nr-l03-sp-seminare-1_hj_2021.pdf
SeminarSeminar-NummerIhr NutzenDauerOnline-Seminar2. HJ 2020 - Details1. HJ 2021 - DetailsAnmelden
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Neu als Geldwäschebeauftragter
L02

Basis-Seminar für Geldwäsche-Beauftragte - Top aufgestellt als GwB

Geldwäsche- Prävention - Basisseminar I - L02

1 Tag Online-Seminar 2. HJ 2020 - Details 1. HJ 2021 - Details
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Geldwäsche & Fraud - Aufbauseminar
L04

5. EU Geldwäsche- Richtlinie -Drittstaaten-Monitoring- Aufbauseminar für GwB

Geldwäsche-Prävention - Aufbauseminar I - L04

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GwG: Risikoanalyse § 5 GwG - Datenschutz §11a GwG
L03

Kompaktseminar für Geldwäschebeauftragte - Risikoanalyse, Monitoring, Verdachtsmeldung - Datenschutz §11a GwG

Geldwäsche-Prävention - Aufbauseminar II - L03

1 Tag Online-Seminar 2. HJ 2020 - Details 1. HJ 2021 - Details
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Sind Sie fit & proper als Geldwäsche-Bauftragter? Mit Seminare Geldwäscheprävention und Seminare Geldwäsche-Beauftragter erlernen Sie das notwendige Fachwissen für Ihren Sachkunde-Nachweis als Geldwäsche-Beauftragter. Die Garantenstellung und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken stellen hohe Anforderungen an die Sachkunde als Geldwäsche-Beauftragter. Mit den S&P Seminaren werden Sie als Geldwäsche-Beauftragte, MLRO und Compliance Officer fit & proper für die herausgehobene Stellung als Garant.

Seminare Geldwäscheprävention und Seminare Geldwäsche-Beauftragter online buchen; bequem und einfach mit dem Seminar-Formular online.

Seminare Geldwäscheprävention

6. EU Geldwäscherichtlinie: Mit der S&P Tool Box sicher bis 03. Dezember 2020 umsetzen – Seminare Geldwäsche-Beauftragter online buchen

6. EU Geldwäscherichtlinie – Änderungen im Überblick – Mit der 6. EU Richtlinie 2018/1673 vom 23. Oktober 2018 erfolgte eine weitere Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Hierzu werden 24 Erwägungsgründe für eine verbesserte Prävention gegen Geldwäsche, Terrorismusfinzierung und Proliferationsfinanzierung angeführt. Die Richtlinie ist bis zum 3. Dezember 2020 umzusetzen.

  • „Melden macht frei!“. Diese Aussage könnte künftig unter Umständen nur noch eingeschränkt gelten. Bei einer zuvor erstatteten Verdachtsmeldung kann dies ein Problem in der Praxis des Geldwäschebeauftragten werden. Die Haltefrist von drei Werktagen (§ 46 Abs. 1 GwG) ist abgelaufen und es liegt keine Einstellungsverfügung der FIU vor. Vertragliche Pflichten machen aber die Durchführung der Transaktion erforderlich. Nach der 6. EU Geldwäscherichtlinie können Mitgliedsstaaten (explizit) regeln, dass eine Handlung wegen Geldwäsche strafbar ist, wenn der Täter den Verdacht hatte oder ihm bekannt hätte sein müssen. (Art. 3 Abs. 2 der 6. EU Geldwäscherichtlinie).
  • Wenn der Täter Verpflichteter iSd. § 2 Abs. 1 GwG ist (Art. 6 Abs. 1 b) der 6. EU Geldwäscherichtlinie) gilt dies als straferhöhender Umstand im Sinne der 6. EU Geldwäscherichtlinie.

Die wichtigsten Regelungen zur 6. EU Geldwäscherichtlinie finden Sie im folgenden Informationsblog.

Neues Geldwäschegesetz seit 01.01.2020 – Seminare Geldwäscheprävention

Neues Geldwäschegesetz seit 01.01.2020: Die wichtigsten 14 Änderungen, welche seit 01.01.2020 gelten sind:

  1. Kryptowerte als neue Finanzdienstleistung
  2. Nichtfinanzsektor
  3. Mietmakler
  4. Kunstsektorverpflichtete
  5. Umsetzung des Schwellenbetrags
  6. Unterstützung in Steuerangelegenheiten
  7. Transparenzregister
  8. Vereinheitlichung der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern
  9. Politisch exponierte Personen (PeP)
  10. Verdachtsmeldepflicht der Verpflichteten freier Berufe
  11. Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen
  12. Stärkung der Befugnisse der FIU
  13. Senkung der Betragsschwelle für Edelmetallhandel
  14. Verpflichtung der öffentlichen Hand bei Versteigerungen
  15. Was wurde mit der Änderungsrichtlinie nicht umgesetzt

Neues Geldwäschegesetz: Verschärfte Anforderungen, höhere Bußgelder und neue Anforderungen für den Geldwäschebeauftragten – Seminare Geldwäsche-Beauftragter online buchen

Das neue Geldwäschegesetz 2017 ist in Kraft getreten. Die wichtigsten Verschärfungen und Anforderungen finden Sie direkt hier in unserem Informations-Blog. Machen Sie gleich hier den 14 Punkte-Check zur Prüfung, ob alle Neuerungen und Verschärfungen in Ihrem Unternehmen schon umgesetzt sind.

Mit Seminare Geldwäsche-Beauftragter erhalten Sie einen effizienten Fahrplan für eine sichere Umsetzung der 5. EU / 6. EU Geldwäscherichtlinie in Ihre Praxis. Damit haben Sie die Haftungsrisiken und Sorgfaltspflichten als Geschäftsführer und Geldwäsche-Beauftragter im Griff.

Auslegungshinweise der Deutschen Kreditwirtschaft vom 20. November 2017 zum Geldwäschegesetz 2017 finden Sie in unserem Informationsblog Geldwäscheprävention aktuell. Lesen Sie auch die aktuellen FIU-Hinweise zur Handhabung des web-Portals goAML und Nichtanwendung der MaRisk, Anforderungen an das Auslagerungsmanagement. Die aktuellen BaFin-Auslegungshinweise Dezember 2018 können Sie hier direkt aufrufen.

Hier kommen Sie direkt zu unserem Informations-Blog Neues Geldwäschegesetz 2017Compliance-Pflichten zum Transparenzregister und sektor-spezifische Empfehlungen zur risikobasierten Implementierung von vereinfachten und verstärkten Kundensorgfaltspflichten.

Welche GwG-Pflichten gelten für Kapitalverwaltungsgesellschaften?

Das GwG erfasst für alle Kapitalverwaltungsgesellschaften iSv §2 Abs. 1 Nt. 9 GwG sämtliche in §10 Abs. 3 GwG enthaltenen Tatbestandsgruppen:

  • Begründung einer Geschäftsbeziehung,
  • die Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15.000 € oder mehr bzw. eines Geldtransfers iSv Art 3 Nr. 9 GeldtransferVO mit einem Betrag von 1.000,– € oder mehr.
  • Das Vorliegen von Tatsachen, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer strafbaren Geldwäsche handelt oder der Vermögenswert im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht sowie
  • Zweifel, ob die auf Grund von Vorschriften des GwG erhobenen Angaben zu der Identität des Vertragspartners oder des wirtschaftlich Berechtigten zutreffend sind.

Mit Seminare Geldwäsche-Beauftragter erhalten Sie einen aktuellen Überblick zur 5. und 6. EU Geldwäscherichtlinie und deren Auswirkungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften.

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